Hausordnung des Kraftsportverein Weißensee e. V.

(Stand 12/2018)

  1. Die Nutzung der Trainings- und sonstigen Räume ist nur den Vereinsmitgliedern bzw. potentiellen Neu-Mitgliedern im Rahmen des Probetrainings gestattet. Vor einem Probetraining haben Interessenten zunächst einen Termin mit einem Vorstandsmitglied (Kontaktdaten siehe Internet www.kraftsportweissensee.de) zu vereinbaren.

  1. Die Vereinsmitgliedschaft beginnt grundsätzlich erst nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrages und dessen Bestätigung durch den Vorstand.

  1. Das Betreten der Räumlichkeiten hat grundsätzlich in sauberen Wechselschuhen zu erfolgen. Auch sonst ist durch alle Nutzer der Trainings- und sonstigen Räume auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Genutzte Trainingsgeräte sind nach Ende des Trainings an die dafür vorgesehenen Plätze zurück zu räumen. Des Weiteren sind zum Ende des Trainings die Fenster zu schließen, verursachter Müll selbst zu entsorgen und die Räumlichkeiten bei Verlassen abzuschließen. Die Heizungsanlage wird automatisch geregelt. Ein Verstellen der Thermostate ist deshalb nicht erwünscht.

  1. Hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge ist der hierfür gültige, separate Beitragsordnung (Aushang und Internet: www.kraftsportweissensee.de) zu beachten.

  1. Das Nutzen der Trainingsräume sollte nur in Ausnahmefällen allein erfolgen. Auch sonst sind alle Mitglieder angehalten sorgsam mit der eigenen Gesundheit und den Gerätschaften umzugehen.

  1. In regelmäßigen Abständen finden öffentliche Vorstandssitzungen statt. Interessierte Vereinsmitglieder sind hierzu jederzeit recht herzlich eingeladen. Zu den Terminen bzw. Themen geben die Vorstandsmitglieder auf Nachfrage gern Auskunft.

  1. Zusätzlich zu dieser Hausordnung besteht für jedes Mitglied die Möglichkeit sich auf der Internetseite des Vereines www.kraftsportweissensee.de über aktuelle Geschehnisse im Verein zu informieren.

  1. Da sich die Trainingsräume in einem Wohnumfeld befinden, ist darauf zu achten, dass Lärm jeder Art auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt wird. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind folgende Dinge zu unterlassen:

– Kreuzheben mit Fallenlassen der Hantel nach erfolgreichem Heben der Last

– laute Musik (erlaubt ist Zimmerlautstärke)

– jegliche sonstigen lauten Geräusche (Schreien, Anfeuern, Erschütterungen durch das Fallenlassen

von Hanteln, Gewichten usw.)

  1. Die festgelegten Ruhezeiten (siehe separate Aushänge) sind einzuhalten.

  1. Die Weitergabe der Schlüssel für die Trainingsräume an Nichtmitglieder ist untersagt.

  1. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Hausordnung behält sich der Vorstand gemäß Vereinssatzung den Vereinsausschluss gegen die entsprechenden Mitglieder vor.

Weißensee, 20.12.2018

Der Vorstand

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