KSV Weißensee e.V.
Carsten Hauschild
Kirchstraße 4 99631
Weißensee Telefon: +49 36374 36817
Mobil: +49 173 572 70 70
E-Mail: mail@kraftsportweissensee.de
Internet: www.kraftsportweissensee.de
Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Sömmerda Nr. 159 * Gegründet 1912
Bankverbindung : Sparkasse Mittelthüringen
IBAN: DE39 8205 1000 0140 0171 86
BIC: HELADEF1WEM
Impressum:
Der Verein: KSV Weißensee e.V.
Verantwortlich für den Inhalt Marko Hirt
Layout, Design & Betrieb Marko Hirt
Kontakt mail@kraftsportweissensee.de
Copyright Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. – auch auszugsweise – nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des KSV Weißensee e.V. erfolgen. Haftung Das Oberlandesgericht Hamburg entschied am 12. September 1999, dass man durch das Anbringen eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten oder Grafiken. Für dessen Inhalt ist ausschließlich der Betreiber verantwortlich! Außerdem distanzieren wir uns von den Inhalten, Grafiken und Links die im Gästebuch durch Dritte veröffentlicht wurden. Wir behalten uns vor, Einträge mit kommerziellem, pornografischem, rechts- oder linksradikalem Gedankengut, persönlichen Diffamierungen sowie anonyme Verfasser zu löschen. Der Anbieter haftet nicht für die Beiträge von dritten Personen aus anderen Quellen (Spielberichte etc.). Die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit liegt bei den Autoren der Beiträge. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Urheberrecht „Die unbedingte Monopolstellung des Urhebers bzw. des Inhabers eines Leistungsschutzrechts wäre mit den Vorgaben des Grundgesetzes, insbesondere mit der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit nicht vereinbar. Die Vorschrift betrifft in erster Linie die wechselseitige Zitierung und Kommentierung von Artikeln durch Presseorgane in Printmedien. Aus diesem Grunde hat sich der Gesetzgeber für eine Art „gesetzliche Lizenz“ in den §§ 45 – 63 entschieden. Im Rahmen dieser Vorschriften muss jeder Urheber Einschränkungen seines Urheberrechts im Interesse der Allgemeinheit dulden. §49 dient der Erleichterung der Berichterstattung durch Schaffung eines Freiraums für die geistige Auseinandersetzung mit anderen Medien. Dadurch soll die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Presse unterstützt werden, an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen.“
5,568 total views, 3 views today